Info
Zirngibl
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ZiRNGiBL Beschichtungen
I. Allgemeines
Maßgebend für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden, liegen die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zu Grunde.
Alle Vertragsvereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen bedürfen der Schriftform. Falsche oder fehlende Angaben bei der Auftragserteilung, fallen in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Bei der Auftragsvergabe müssen vom Auftraggeber alle für die Bearbeitung relevanten Daten schriftlich mitgeteilt werden. Dies sind u.a.: Artikelbezeichnung, Stückzahl, exakte Farbbezeichnung, Struktur- und Glanzgradvorgaben, Eisatzbereich, Liefertermine und evtl. Sondervorgaben.
II. Lieferung, Lieferzeit
Lieferfristen und Liefertermine sind lediglich voraussichtliche Angaben, es sei denn, der Liefertermin ist als verbindlicher Termin ausdrücklich vereinbart.
In Fällen unvorhersehbarer Ereignisse und höherer Gewalt wie z. B. Betriebsstörungen jeglicher Art, Streik, Aussperrung, behördlicher Eingriffe, Verzögerungen bei der Anlieferung wichtiger Roh- und Hilfsstoffe, Ausfall relevanter Maschinen und Arbeitsmittel, Energieversorgungsschwierigkeiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände oder Währungsveränderungen, verlängert sich die Lieferzeit für die Dauer der Störung.
Der Versand erfolgt, falls nicht anders vereinbart, unfrei und ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Liefert der Auftraggeber die zu bearbeitenden Teile nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, gelten zugesicherte Liefertermine nicht mehr als verbindlich.
Versand- oder montagefertig gemeldete Ware, die vom Kunden innerhalb von 10 Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr den Kunden eingelagert. Gleichzeitig erfolgt Rechnungsstellung.
III. Abnahme und Gefahrenübergang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Wird nichts anderes vereinbart, erfolgt die Übergabe in Gersthofen, Bergheim und Mühlhausen. Wird der Versand durch uns beauftragt, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir den Liefergegenstand dem Spediteur dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben haben.
Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Auftraggeber über. Erklärt der Auftraggeber, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen., so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Auftraggeber über.
IV. Preise und Zahlungen
Sämtliche Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie der anfallenden Versand- und Verpackungskosten.
Bei nachträglichen Änderungen und/oder Zusätzen, die durch den Kunden erfolgen, verliert das Angebot, welches dem ursprünglichen Auftrag zugrunde liegt, seine Gültigkeit.
Angebote behalten, falls keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, 3 Monate ihre Gültigkeit.
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen netto, nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei Kleinaufträgen wird ein Mindestauftragswert von 80,00 € berechnet.
Eilaufträge werden wegen Inanspruchnahme von Überstunden mit einem Zuschlag von 50% verrechnet.
Erfolgen Teillieferungen, so sind wir berechtigt, diese Teillieferungen als Abschlagsforderungen teilabzurechnen. Erfolgt die Bezahlung dieser Teilrechnungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, die weitere Erfüllung des Auftrags zu verweigern. Bezahlt der Kunde in einem solchen Fall die fälligen Forderungen nicht binnen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist, sind wir berechtigt, die Ausführung des weiteren Auftrags zu kündigen.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von uns einschließlich laufender Wechselverpflichtungen zur Folge. Wir sind in diesem Falle berechtigt vom Vertag zurückzutreten und Ersatz des uns hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn, der Kunde leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.
Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale nach Satz 1 ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
V. Mängel und Gewährleistung
Nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Auftraggeber innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung).
Etwaige Maßnahmen durch uns zum Zwecke der Schadensminderung gelten nicht als Anerkenntnis eines Mangels.
Bei berechtigter Mängelrüge, sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Führt die Nachbesserung nicht zur Beseitigung des Mangels, so hat der Kunde dies unverzüglich zu rügen. Wir sind in diesem Falle berechtigt erneut eine Nachbesserung durchzuführen. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler trotzdem nicht beseitigen (Fehlschlagen der dreimaligen Nachbesserung), so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
Unsere Gewährleistung endet spätestens mit der vom Gesetzgeber festgelegten Frist. Fristbeginn ist bei Auslieferung. Der Firma Zirngibl Pulverbeschichtung muss die Möglichkeit einer Begutachtung gegeben werden.
Für arbeitsbedingten Ausschuss und Fehlmengen von Kleinteilen und hohen Stückzahlen von bis zu 3% wird keine Haftung übernommen. Branchenübliche und Herstellungsbedingte Toleranzen bei Farben, Glanzgraden und Strukturen sind vom Auftraggeber hinzunehmen. Dies gilt auch bei Abweichungen von evtl. vorher angefertigten Mustern.
VI. Untergründe Vorgaben Wichtige Hinweise
Die Lieferung der Waren und Gegenstände, welche pulverbeschichtet werden sollen, hat wie folgt zu erfolgen:
Rost- und Zunderfrei
Laserkanten oxidfrei, bzw. überschliffen
Silikonfrei
Hitzebeständig bis 240° Grad
Wasserablaufmöglichkeiten im aufgehängtem Zustand
Aufhängemöglichkeiten der Werkstücke
Keine Beschmutzung durch Beschriftungen, Etiketten, Signierung durch Edding
Aufhängestellen könnten durch das Aufliegen der Aufhängehaken nicht vollständig beschichtet werden